Neue VFR Sprechfunkverfahren an unkontrollierten Flugplätzen

Endlich wurde die NfL 2024-1-3240 veröffentlicht. Was bedeutet das genau? Ganz einfach: endlich haben es Ministerium und Behörde geschafft, eine standardisierte und EASA-konforme Phraseologie für die Benutzung von unkontrollierten Flugplätzen zu definieren und einige offene Fragen zu klären.

Flugleiter dürfen keine Anweisungen erteilen

Die NfL betont erneut, dass Bodenfunkstellen keine Anweisungen erteilen dürfen, da sie keinen formellen Status als Flugverkehrsdienst besitzen. Im Kern besteht die Aufgabe der Piloten darin, ihre Position zu melden, ihre Flugabsichten bekannt zu geben und sich eigenständig zu koordinieren.

Unser VFR-Sprechfunk-Beispiel hilft bestimmt weiter

Damit du dir selbst nicht so viel Arbeit machen und die ganze Sprechfunk-NfL für den Flugfunk durcharbeiten musst, haben wir dir ein einfaches Sprechfunkbeispiel als PDF erstellt, das du auf deinen zukünftigen Flügen selbst ausfüllen und nutzen kannst. Nicht nur für Flugschüler und angehende Privatpiloten empfehlenswert.

Sprechfunkbeispiel (PDF)

Übersicht über die Unterschiede zwischen der LAPL-A und PPL-A Privatpilotenlizenz

Für viele ist das Fliegen nicht nur ein Traum, sondern ein Ziel. Die Welt von oben betrachten, die Freiheit der Lüfte spüren und die Kontrolle über ein Flugzeug haben – all das ist die Faszination, die angehende Piloten antreibt. Doch bevor man abheben kann, steht die Wahl der richtigen Lizenz an. Hier werfen wir einen Blick auf zwei beliebte Optionen: die LAPL-A (Light Aircraft Pilot Licence) und die PPL-A (Private Pilot Licence).

LAPL-A – Dein Einstieg in die Luft

Die LAPL-A ist eine großartige Möglichkeit, um in die Welt des Fliegens einzutauchen. Sie ist eine leicht zugängliche Lizenz, perfekt für diejenigen, die das Fliegen als Hobby betreiben möchten. Hier sind einige der Hauptunterschiede und Vorteile:

  • Umfang der Ausbildung: Die LAPL-A erfordert eine kürzere Ausbildungsdauer im Vergleich zur PPL-A. Gemäß den Anforderungen von Teil FCL müssen Flugschüler mindestens 30 Stunden Flugausbildung absolvieren.
  • Beschränkungen: Mit der LAPL-A bist du an gewisse Beschränkungen gebunden. Du darfst nur Flüge im Sichtflug (VFR) durchführen, maximal einmotorige Flugzeuge bis zu einer maximalen Abflugmasse von 2000 kg steuern und maximal drei Passagiere mitnehmen.
  • Kosten: Die Ausbildungskosten für die LAPL-A sind in der Regel günstiger als für die PPL-A. Dies macht die Lizenz zu einer attraktiven Option für diejenigen, die fliegen möchten, ohne ein allzu großes Budget zu benötigen.

PPL-A – Dein Ticket zur Welt

Die PPL-A hingegen ist eine umfassendere Lizenz, die dir größere Freiheiten und Möglichkeiten bietet. Sie ist ideal für diejenigen, die das Fliegen ernsthafter betreiben möchten und auch langfristig planen:

  • Umfang der Ausbildung: Die PPL-A Ausbildung ist intensiver und umfassender als die LAPL-A. Gemäß den Anforderungen von Teil FCL müssen Flugschüler mindestens 45 Stunden Flugausbildung absolvieren, davon mindestens 25 Stunden mit einem Fluglehrer und 10 Stunden Alleinflug.
  • Weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten: Die PPL-A ist auch der erste Schritt auf dem Weg zu fortgeschritteneren Lizenzen, wie zum Beispiel der CPL (Commercial Pilot Licence) für diejenigen, die eine Karriere als Berufspilot anstreben.
  • Höhere Kosten, größere Investition: Es ist wichtig zu bedenken, dass die PPL-A in der Regel teurer ist als die LAPL-A, in Bezug auf die Ausbildungskosten.

Welche Lizenz passt zu Dir?

Wenn du das Fliegen als Hobby erkunden möchtest, um lokale Ausflüge zu machen und die Freiheit des Himmels zu erleben, könnte die LAPL-A die perfekte Wahl für dich sein. Sie ist zugänglich, kostengünstiger und ermöglicht es dir, schnell und einfach in die Luft zu kommen.

Wenn du jedoch von längeren Flügen träumst, die Möglichkeit haben möchtest, Europa zu erkunden, oder sogar eine Karriere in der Luftfahrt anstrebst, dann könnte die PPL-A die richtige Entscheidung sein. Sie bietet dir die umfassendere Ausbildung und größere Freiheiten, um deine Flugabenteuer zu realisieren.

Egal für welche Lizenz du dich entscheidest, das Wichtigste ist, dass du deinen Traum vom Fliegen verwirklichst. Beide Lizenzen öffnen dir die Tür zu einer aufregenden Welt über den Wolken, wo Abenteuer und Freiheit auf dich warten. Also, worauf wartest du noch? Hebe ab und entdecke die Welt aus einer ganz neuen Perspektive!

Kriterium LAPL-A PPL-A
Mindestalter bei Ausstellung 17 Jahre 17 Jahre
Medizinische Voraussetzungen Klasse LAPL Medical Klasse 2 Medical
Flugstunden Ausbildung Mindestens 30 Stunden Mindestens 45 Stunden
Verlängerung Unbegrenzt gültig (es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden) SEP (Land) PIC-Berechtigung 24 Monate gültig. Dann Verlängerung durch FI oder CRE/FE
Fliegen außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Nicht erlaubt Erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen
Beschränkung der Flugzeugkategorie Max. 2000 kg Startmasse, einmotorige Flugzeuge Keine besondere Beschränkung
Passagiere mitnehmen Erst nach 10 weiteren Stunden nach Lizenzerhalt erlaubt Generell erlaubt
Weitere Berechtigungen erwerben Kein Instrumentenflug möglich (z.B. nur Nachtflug) Generell möglich